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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 8 Sa 772/03   

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https://dejure.org/2003,15423
LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 8 Sa 772/03 (https://dejure.org/2003,15423)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.12.2003 - 8 Sa 772/03 (https://dejure.org/2003,15423)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - 8 Sa 772/03 (https://dejure.org/2003,15423)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Inhalts einer strittigen Vereinbarung anhand der Auslegungsregeln der Rechtsgeschäftslehre; Unschädlichkeit der Einbeziehung eines Anlassgrundes in die Formulierung einer Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Klausel über den "Ausgleich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 8 Sa 772/03
    beantragt und erwidert, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 07.05.1998 - 2 AZR 55/98) sei von der Wahrung der Schriftform im vorliegenden Fall auszugehen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 07.05.1998 - 2 AZR 55/98), auf die die Beklagte zutreffend hingewiesen hat, wird das Erfordernis einer festen körperlichen Verbindung der verschiedenen Bestandteile einer einheitlichen Urkunde aufgegeben.

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 177/03

    Widerruf eines Aufhebungsvertrags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 8 Sa 772/03
    Dies gilt unabhängig von der zwischenzeitlich vorliegenden Entscheidung des BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 177/03 -, wonach der durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in das BGB eingefügte § 312 BGB keine im Personalbüro geschlossene arbeitsrechtliche Beendigungsvereinbarung erfasst; denn die im Jahr 2002 geschlossene Aufhebungsvereinbarung unterfällt nach Artikel 229 § 5 EGBGB nicht den Vorschriften des BGB in der ab 01.01.2002 geltenden Fassung.
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 8 Sa 772/03
    Auslegungsmaterie ist regelmäßig der geschriebene Text, wobei die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden Begleitumstände miteinzubeziehen sind, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (vgl. BAG NJW 1971, 639).
  • LAG Köln, 18.12.2002 - 8 Sa 979/02

    Aufhebungsvertrag, Widerruf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 8 Sa 772/03
    Dies führt dazu, dass § 312 Abs. 1 S. 1 BGB auf den geschlossenen Aufhebungsvertrag keine Anwendung finden kann (vgl. zutreffend: LAG Köln Urteil vom 18.12.2002 - 8 Sa 979/02).
  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 543/92

    Zuschuß zum Kurzarbeitergeld; Termin in Erfurt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 8 Sa 772/03
    Zur inhaltlichen Feststellung der strittigen Vereinbarung ist auf die Auslegungsregeln der Rechtsgeschäftslehre für die Interpretation zurückzugreifen (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 26.05.1994 - 10 Sa 1500/93; BAG Urteil vom 21.04.1993 - 4 AZR 543/92).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2005 - 8 Sa 982/04

    Rückforderung einer Abfindung nach Zahlung von Arbeitslosengeld

    Die Auslegung der Klausel in der Aufhebungsvereinbarung "Die Höhe der Abfindung ist u.a. abhängig von der Dauer und Höhe eines evtl. Arbeitslosengeldes, das erst mit den entsprechenden Bescheiden des Arbeitsamtes feststeht (Ziff. 7.2.1 2. Abs. Sozialplan Migration" vom 28.03.1995)" hat nach den Regeln der Rechtsgeschäftslehre zu erfolgen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 19.12.2003 8 Sa 772/03 m.w.N. auf BAG Urteil vom 21.04.1993 4 AZR 543/92).
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